Die Erinnerungskriegerin

Elizabeth Loftus‘ Forschung hat Bedeutung auch jenseits des wissenschaftlichen Kontexts. Foto: Hajo Schomerus

Filmmatinée im FoolsKINO

Nicht bei jeder Erinnerung kommt es darauf an, ob wir wirklich alle Einzelheiten korrekt wiedergeben können. Doch wenn es vor Gericht um die Frage geht, ob jemand schuldig ist, dann tut es das. Die US-amerikanische Psychologin Elizabeth Loftus erforscht Manipulierbarkeit unseres Gedächtnisses und tritt bei Gerichtsverfahren als Expertin auf. In dem Film „Memory Wars“ wird sie und ihre wissenschaftliche Arbeit portraitiert. Dabei werden auch die moralischen Grenzen dieses Unterfangens deutlich.

Wissenschaftliche Evidenz

Der Film des deutschen Regisseurs Hendrik Löbbert beginnt mit Elizabeth Loftus‘ eigener Erinnerung an einen Brand, der das Haus der Familie zerstörte, als die heute 81-jährige noch eine Jugendliche war. Und damit ist ein möglicher Interpretationsrahmen für den Film gesetzt: Der Film zeichnet ein persönliches Bild, zugeschnitten auf die Person Elizabeth Loftus, auch wenn er ihr Wirken nicht durch persönliche, etwa negative Erfahrungen der Protagonistin erklärt. Was zeichnet dieses Wirken aus? Sie wolle, sagt Elizabeth Loftus an einer Stelle im Film, Jurys vor Gericht wissenschaftliche Evidenz geben, mit deren Hilfe sie die Glaubwürdigkeit von Zeugen und ihren Aussagen bewerten können. Diese Evidenz beruht auf ihrer eigenen Forschung, noch immer maßgeblich in der aktuellen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der menschlichen Erinnerung.

Erinnerungen sind manipulierbar

Es ist nicht zuletzt Elizabeth Loftus‘ Arbeiten zu verdanken, dass wir heute die Leistung unseres Gedächtnisses nicht als eine Art Fotografie vergangenen Ereignisse betrachten. Vielmehr gilt Erinnern als ein aktiver und dynamischer Prozess, unser Gehirn baut die Erinnerung aus verschiedensten Quellen zusammen. Und dieser Prozess ist anfällig für Manipulationen, etwa durch das Einpflanzen, bewusst oder nicht, von Erinnerungen an Ereignisse, die nie stattgefunden haben. Am Beispiel des sogenannten Lost in the Mall-Paradigmas lässt sich dies schön illustrieren: Elizabeth Loftus und ihr Team fragten Versuchsteilnehmer in mehreren Experimenten nach Erinnerungen daran, als sie im Kindesalter in einem Einkaufszentrum verloren gingen. Dies hatte nachweislich nie stattgefunden, doch allein dadurch, dass die Psychologen auf eine Weise fragten, als hätte es stattgefunden, erinnerten sich die Probanden plötzlich an das Ereignis. Ein Ergebnis, das Zweifel aufwirft etwa bei Fällen, in denen sich Menschen nach Jahrzehnten an ein bedeutendes Ereignis erinnern. Hat der Mord wirklich stattgefunden oder können die Erinnerungen Fehlerinnerungen sein?


Andreas Wolkenstein (KulturVision) eröffnet die Filmmatinée im Holzkirchner FoolsKINO. Foto: Monika Ziegler

Gesundheit oder Glaubwürdigkeit?

Es ist letztlich nie auszuschließen, so lässt sich die Arbeit von Elizabeth Loftus zusammenfassen, dass Erinnerungen falsch sind. Und dies führt zu einem Problem, das heute mitunter als „traumatherapeutisches Dilemma“ bezeichnet wird. Es besteht darin, dass Opfern etwa von Sexualstraftätern, die an einer Traumafolgestörung leiden, davon abgeraten wird, psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn sie vor Gericht aussagen und so juristische Gerechtigkeit erwirken wollen. Denn ihre Aussage, ihr exklusives Wissen über die Tat, wird nur dann als glaubwürdig anerkannt, wenn zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass die Erinnerung nicht manipuliert wurden. Wie können sie über diesen Zweifel erhaben sein, wenn doch viele Therapieformen Erinnerungen an das belastende Ereignisse bearbeiten? Dass es eine unzumutbare Belastung sein kann, Patienten vor die Wahl zwischen Gesundheit und Wahrhaftigkeit oder Gerechtigkeit zu stellen, wurde zuletzt auch in der Politik erkannt. Eine Expertenkommission am Bundesjustizministerium hat sich mit der Situation von Patienten vor Gericht beschäftigt und Lösungsvorschläge dazu erarbeitet.

Moralische Dringlichkeit

Der Film beschäftigt sich nicht mit diesen Themen. Sie zeigen aber, dass Elizabeth Loftus‘ Forschung auch heute noch relevant ist. Regisseur Hendrik Löbbert geht anderen moralische Dimensionen der Arbeit seiner Protagonistin nach. So zeigt der Dokumentarfilm neben Interviews mit Elizabeth Loftus immer wieder Originalaufnahmen von Verhandlungen, bei denen die Psychologin nach ihrer Neutralität gefragt wird. Doch neutral will sie nicht sein, das zeigen diese Aufnahmen deutlich. Und im Interview betont sie an einer Stelle, dass ihr daran gelegen ist zu verhindern, dass unschuldige Menschen verurteilt werden. Ein Ansinnen, das freilich eine moralische Dringlichkeit besitzt. Doch wie verhält sich dies zu dem nicht minder nachvollziehbaren Wunsch der Opfer nach Gerechtigkeit? Was soll unsere Rechtsethik anleiten: Möglichst viel Verurteilungen um den Preis von Fehlurteilen? Oder eine möglichst geringe Fehlerquote um den Preis von Leid und Ungerechtigkeit auf Seiten der Opfer? Hendrik Löbbert überlässt die Antwort den Zuschauern und nimmt in Bezug auf die Bewertung von Elizabeth Loftus‘ keine Haltung ein. Es ist dem Film hoch anzurechnen, dass er den dokumentarischen Weg nie verlässt, ohne dabei die moralischen Dimensionen außer acht zu lassen.

Lesetipp: Wichtig für eigene Geschichte

Am 18. Januar 2026 zeigt KulturVision in Kooperation mit dem FoolsKINO den Film „Umberto Eco. Eine Bibliothek der Welt„. Beginn der ersten Filmmatinée im neuen Jahr ist 11.00 Uhr, Karten können online oder vor Ort erworben werden.

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